Bekanntmachung vom 21.09.2009
Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)
für den Neubau der Bundesstraße 56n
-östliche Ortsumgehung Düren-
hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren
1. Im vorgenannten Planfeststellungsverfahren findet der Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwendern am
Dienstag, 6. Oktober 2009
ab 10.00 Uhr
im Kreishaus Düren
(großer Sitzungssaal - Raum B 158)
Bismarckstraße 16
52351 Düren
statt.
Sofern die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen werden kann, wird der Erörterungstermin am 07.10.2009 ab 10:00 Uhr an gleichem Ort fortgesetzt.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Bevollmächtigten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich
Vettweiß, den 21.09.2009
Kranz
Bürgermeister


