Bekanntmachung vom 25.09.2009
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Vettweiß "VE-11" zwischen K 28 / Waldweg / Tannenweg in der Ortschaft Vettweiß
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 17.09.2009 den Bebauungsplan Vettweiß "VE-11" als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "VE-11" ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Der vom Gemeinderat als Satzung beschlossene Bebauungsplan Vettweiß "VE-11" liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Vettweiß, Gereonstraße 14, 52391 Vettweiß, Zimmer 001, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die Dienststunden sind:
montags - freitags: 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 - 17.00 Uhr
Der Bebauungsplan Vettweiß "VE-11" wird mit dem Tag der Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB rechtswirksam.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist,
c) der Bürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Vettweiß, den 25.09.2009
Der Bürgermeister
Kranz


