Hierfür werden die Zustimmungserklärungen zur Veröffentlichung der Gebäude von den Eigentümern eingeholt. Sollten auch Sie ein leerstehendes Objekt anzubieten haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen.
Zwischenzeitlich wurden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher auch in das Verfahren eingebunden. Wichtig ist von ihnen zu erfahren, welche Leerstände vorherrschen.
Herr Peter Hüvelmann
Dezernatsleitung
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