Dichtheitsprüfung der Abwasseranlagen

Ob Ihre Abwasseranlage dicht ist, ist für Sie als Grundstückseigentümer ab sofort von größtem Interesse. Denn der § 61a Landeswassergesetz NRW regelt, dass alle Grundstückseigentümer in den nächsten Jahren ihre Abwasserleitungen prüfen lassen müssen.
Wir, das sind dreizehn Städte und Gemeinden im Kreis Düren.
Wir helfen Ihnen gerne. Auf den eigens entwickelten Internetseite können Sie sich zunächst näher über das Thema informieren. Gerne stehen wir Ihnen aber auch persönlich beratend zur Seite.
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Hier geht es zum Satzungstext.
PDF Datei zum Download.
- Zur Internetseite von 13dicht.
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