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Elektro - Altgeräte

gehören nicht in die Restmülltonne

Durch das neue Elektro-Gesetz sind Sie Rohstofflieferant!

Die Ausstattung der Haushalte mit Elektrogeräten wächst seit Jahren. Früher oder später ist jedoch auch das modernste Gerät Schrott und gleichzeitig sehr wertvoll:
Beispielsweise gewinnt man aus 14 Tonnen Elektro-Altgeräten durchschnittlich etwa eine Tonne Kupfer. Um die gleiche Menge des Metalls aus Bergwerken zu schürfen, müssen bis zu 1000 Tonnen Gestein bearbeitet werden. Die Verwertung von Altgeräten schont also wertvolle Rohstoffe.

Darum müssen nach dem Elektro-Gesetz ab 24. März 2006 alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe bei den örtlichen Sammelstellen durchgehend kostenfrei.

Elektro-Altgeräte dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll.

Das gilt für alle Geräte:


 

Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Waschmaschine, Elektroherd

Kühl- und Gefriergeräte

Informations- und Telekommunikationsgeräte wie z.B. Telefone und Handys, Faxgeräte
Computer und -zubehör

Geräte der Unterhaltungselektronik z.B. Fernseher, Stereoanlagen, Videorecorder und MP3-Player

Gasentladungslampen, Leuchtstoffröhren und Energielampen

Haushaltskleingeräte, Lampen (ohne Glühbirne), elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

All diese Alltagshelfer haben bisher den Hausmüll stärker als andere Abfallarten mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber belastet.

Das Elektro-Gesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg alte Elektrogeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent recycelt werden.

Seit dem 14. August 2005 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet:
 

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen abzugeben ist.


Wiederverwendung: Gebrauchte Geräte können weiter nützlich sein!

Immer schneller stürmen neue Produktserien von Elektrogeräten auf den Markt. Entsprechend werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie diese zur Weiterverwendung an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Gemeinde.


Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt!

Viele Elektrogeräte bestehen aus mehr als 1000 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Aluminium sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder bestimmte Flammschutzmittel. Durch das Elektro-Gesetz dürfen diese Substanzen in Neugeräten nur noch in geringem Maß eingesetzt werden. In den heute ausrangierten Altgeräten sind jedoch häufig erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

 

Wo entsorge ich meine Elektroaltgeräte richtig?

Für alle Arten von Altgeräten (Großgeräte und Elektrokleinteile) gibt es 2 Sammelstellen, an denen Selbstanlieferer diese kostenlos abgeben können:
 

ELC Horm
Pfarrer-Pleus-Straße 46
Hürtgenwald - Horm

02429/90960

Deponie Warden
an der K 10
Aldorf Warden

01802/607070 (6 Cent pro Anruf)


 

Großgeräte werden zusätzlich auf Wunsch auch im Rahmen der Sperrmüllentsorgung, wie bisher, abgeholt. Der Termin wird durch das Abfuhrunternehmen mitgeteilt. Zur Anmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Braun Umweltdienste, Telefon: 02464/9904-0 oder per E-mail an sperrgut@braun-umweltdienste.de.


Elektrokleinteile nimmt auch das Schadstoffmobil zukünftig kostenlos entgegen. Standzeiten und -orte entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.





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Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Verwaltung zu den angegebenen Öffnungszeiten zu besuchen, können Sie in Ausnahmefällen einen Termin vereinbaren. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung. Schauen Sie hierzu weiter unten bei:
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