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Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)



Für viele gehört die Steuererklärung zu den eher lästigen Pflichten. Seit Jahren wird nach Vereinfachung gerufen und bemängelt, dass das Zusammenspiel zwischen den Behörden und dem Bürger weitaus unbürokratischer ablaufen könnte.
Ein einfacheres Steuersystem und weniger Bürokratie in Deutschland - das sind Ziele, die auch für das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Bisher mussten neben der Steuernummer weitere Nummern entwickelt werden, zum Beispiel für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teures System.

Die Steuer-ID im Überblick
Deutschland folgt deshalb dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der Steuer-ID.

  • Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
  • Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das "natürliche Personen"; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht. 
  • Über 81 Millionen Bürger müssen ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten haben, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. 
  • Die Steuer-ID hat elf Ziffern, die "nichtsprechend" sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden. 
  • Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert. 
  • Bürger müssen die Steuer-ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.


Wenn Sie in der nächsten Zeit Ihr Mitteilungsschreiben in den Händen halten und einen Fehler entdecken, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Meldebehörde. Korrekturen werden dort veranlasst und dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch weitergeleitet.
Sollten Sie umziehen, übermittelt die Meldebehörde Ihre neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern.
Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen ein speziell geschultes Team im steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 - 437 83 837. Die Gebühren betragen 0,14 EUR je Minute (aus dem deutschen Festnetz; abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich).

Sie haben Ihre Steuer-Identifikationsnummer noch nicht erhalten ?
Wenn Sie bislang noch keine Steuer-ID erhalten haben wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie in der Gemeinde Vettweiß wohnen, dann ist das die folgende  Anschrift:
Gemeinde Vettweiß 
- Einwohnermeldeamt -
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß

Tel: 0 24 24 209 209
Fax: 0 24 24 209 234
oder per email an AKurth@vettweiss.de

Bei schriftlichen Anfragen teilen Sie bitte folgende Daten mit:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geburtsort.
Das Einwohnermeldeamt wird sich sodann um die Angelegenheit kümmern.





Infoboxen

Verwaltung in Vettweiß

Besuchszeiten

montags bis freitags:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags:
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

donnerstags:
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr



Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Verwaltung zu den angegebenen Öffnungszeiten zu besuchen, können Sie in Ausnahmefällen einen Termin vereinbaren. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung. Schauen Sie hierzu weiter unten bei:
Wo finde ich Was?

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Anschrift

Gemeindeverwaltung Vettweiß
Bürgermeister
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß

Telefon: 02424 / 2090
Telefax: 02424 / 209234

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