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Steuern, Gebühren, Beiträge

Grund- und Gewerbesteuer

2010 zum Vergleich 2009
Grundsteuer A Hebesatz Hebesatz
landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke
210 v. H.  210 v. H. 
Grundsteuer B Hebesatz Hebesatz
bebaute Flächen, Bauland 381 v. H.  381 v. H. 
Gewerbesteuer Hebesatz Hebesatz
390 v. H.  390 v. H. 

Kanalanschluss und Kanalbenutzung

2010 zum Vergleich 2009
Kanalanschlussbeitrag Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz
je m²
(Straßenfront x max. 40 Meter Tiefe)
6,64 Euro 6,64 Euro
Schmutzwassergebühr Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz
je m³ Frischwasserabnahme 3,43 Euro 3,19 Euro
Niederschlagswassergebühr Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz
je m² Dachfläche, stark versiegelte Fläche 0,61 Euro 0,57 Euro
je m² schwach versiegelte Fläche 0,30 Euro 0,29 Euro

Schmutzwassergebühr

Mit dem Grundbesitzabgabenbescheid des Jahres 2010 wird die Schmutzwassergebühr 2009 abgerechnet. Auf dem Bescheid wird der Differenzbetrag zwischen Vorauszahlung und Abrechnung (entweder Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag) ausgewiesen. Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbeträge werden in gesamter Höhe mit der Rate 15.02. fällig.Sofern für 2009 eine Nachzahlung zu leisten ist, muss  der in der Spalte "15.02." ausgewiesene Betrag und zusätzlich der Betrag in der Spalte "Nachforderung fällig bis" überwiesen werden. Bei einer Erstattung ist der in der Spalte "15.02." ausgewiesene Betrag um den in der Spalte "Sollabgang" ausgewiesenen Betrag zu verringern.Für das Jahr 2010 werden Vorauszahlungen für die Schmutzwassergebühr in Höhe von 3,43 Euro je m³ nach dem Frischwasserverbrauch des Jahres 2009 festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt dann mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2011 aufgrund des tatsächlichen Frischwasserverbrauchs.

Niederschlagswassergebühr

Für alle Dachflächen und stark versiegelten Flächen, die an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Vettweiß angeschlossen sind (abflusswirksame Flächen), ist ein jährlicher Gebührensatz in Höhe von 0,61 Euro je m² zu zahlen. Für schwach versiegelte Flächen (Ökopflaster, Rasengittersteine), die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, ist ein jährlicher Gebührensatz in Höhe von 0,30 Euro je m² zu zahlen.

Müllabfuhrgebühren



2010 zum Vergleich 2009
Müllabfuhrgebühr  Gefäßkombination Jahresgebühr Jahresgebühr
(bei Gefäßgröße und  60 l Restmüll ohne Biomüll 128,19 Euro 119,18 Euro
Kombination) 60 l Restmüll mit 120 l Biomüll 181,42 Euro 168,03 Euro

60 l Restmüll mit 240 l Biomüll 234,64 Euro 216,89 Euro

90 l Restmüll ohne Biomüll 153,55 Euro 144,50 Euro

90 l Restmüll/120 l Biomüll 206,77 Euro 193,36 Euro

90 l Restmüll/240 l Biomüll 260,00Euro 242,21 Euro

120 l Restmüll ohne Biomüll 178,90 Euro 169,83 Euro

120 l Restmüll/120 l Biomüll 232,13 Euro 218,68 Euro

120 l Restmüll/240 l Biomüll 285,36 Euro 267,54 Euro

240 l Restmüll ohne Biomüll 280,33 Euro 271,12 Euro

240 l Restmüll/120 l Biomüll 333,56 Euro 319,98 Euro

240 l Restmüll/240 l Biomüll 386,79 Euro 368,83 Euro

1100 l Restmüll ohne Biomüll 1.007,25 Euro 997,10 Euro

1100 l Restmüll mit 240 l Biomüll
zusätzlich 120 l Biomüll
1.113,71 Euro
    53,23 Euro
1.094,81 Euro
   48,86 Euro

zusätzliche 240 l Biomüll   106,46 Euro 97,71 Euro

amtlich zugelassener Restmüllsack      3,70 Euro 3,90 Euro

amtlich zugelassener Bioabfallsack      2,90 Euro ---

Gebührenpflichtige Sperrgutsammlung    20,00 Euro 20,00 Euro

Straßenreinigung

2010 zum Vergleich 2009
Straßenreinigung Straßentyp/Reinigungsumfang Jahresgebühr je lfd. Meter Front Jahresgebühr je lfd. Meter Front
(in den Anlagen A und B der überörtliche Straße mit Winterdienst 1,10 Euro 1,29 Euro
Straßenreinigungssatzung  innerörtliche Straße mit Winterdienst 1,14 Euro 1,32 Euro
sind die überörtlichen und   überörtliche Straße ohne Winterdienst 0,63 Euro 0,64 Euro
innerörtlichen Straßen aufgeführt) innerörtliche Straße ohne Winterdienst 0,67 Euro 0,67 Euro
nur Winterdienst 0,47 Euro 0,65 Euro

Hundesteuer

2010 zum Vergleich 2009
Hundesteuer (je Hund) (je Hund)
ein Hund   51,00 Euro   51,00 Euro
zwei Hunde    66,00 Euro   66,00 Euro
drei Hunde oder mehr    82,00 Euro   82,00 Euro
ein gefährlicher Hund 409,00 Euro 409,00 Euro
zwei oder mehr gefährliche Hunde 614,00 Euro 614,00 Euro

Hinweis zur Hundesteuer

Die erhöhte Hundesteuer ist für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) und Hunde der in § 10 LHundG NRW genannten Rassen zu zahlen, wenn diese nach Inkrafttreten der Hundesteuersatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.9.2000 in der Gemeinde Vettweiß angemeldet wurden.

Auf Antrag können alle gewerblich gehaltenen Hunde (z.B. Herdengebrauchshunde) von der Steuer befreit werden. Ebenso können alle Hunde, die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "a G" oder "H" besitzen) dienen, von der Steuer befreit werden. Für Hunde, die vom Tierheim Burgau übernommen werden, wird auf Antrag für ein Jahr keine Steuer erhoben.

Des Weiteren wird die Hundesteuer auf Antrag ermäßigt für:
a) Wachhunde zur Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
b) Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen,
c) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde verwendet werden und die vorgesehene Prüfung abgelegt haben und
d) Hunde von Sozialhilfeempfängern und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, jedoch nur für einen Hund.

Für gefährliche Hunde wird keine Ermäßigung oder Befreiung gewährt.

Sollten Sie Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben, werden Sie gebeten, dies umgehend nachzuholen.
Verstöße gegen die Verpflichtung zur An- bzw. Abmeldung von Hunden können mit Bußgeld geahndet werden.

Bestattungswesen

Bestattungswesen 2010 zum Vergleich 2009
Reihengrab (private Pflege) 630,00 Euro    530,00 Euro
Reihengrab (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 1.890,00 Euro 1.600,00 Euro
Einzelwahlgrab 1.770,00 Euro 1.500,00 Euro
Doppelwahlgrab 3.540,00 Euro 3.000,00 Euro
Urnenreihengrab (private Pflege)    500,00 Euro    430,00 Euro
Urnenreihengrab (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 2.020,00 Euro 1.700,00 Euro
Aschenbeisetzung ohne Urne (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 2.020,00 Euro 1.700,00 Euro
Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen 1.890,00 Euro 1.600,00 Euro
Kindergrab    520,00 Euro    440,00 Euro
Benutzung der Leichenhalle   150,00 Euro   121,00 Euro
Grabaushub für Erdbestattung (Verstorbene bis 5 J.) 152,00 Euro 152,00 Euro
Grabaushub für Erdbestattung (Verstorbene über 5 J.) 363,00 Euro 363,00 Euro
Grabaushub für Urnenbestattung 130,00 Euro 130,00 Euro
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 119,00 Euro 119,00 Euro
Zuschlag Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 Euro 74,00 Euro
Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen     50,00 Euro     50,00 Euro
Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle    200,00 Euro    200,00 Euro
Beseitigung von Urnengräbern/Kindergräbern    100,00 Euro    100,00 Euro
       

Hinweise zum Bestattungswesen

Mit Beginn des Jahres 2008 wurden in der Gemeinde Vettweiß neue Bestattungsformen eingeführt. Nun ist es möglich, Urnenwahlgräber für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zu erwerben, in denen bis zu 2 Urnen bestattet werden können. Die Möglichkeit der Urnenbestattung in Wahlgräbern für Erdbestattungen besteht weiterhin (bis zu 2 Urnen je Grabstelle). Des Weiteren ist es nun möglich, Reihengräber für Aschenbeisetzungen (mit oder ohne Urne, anonym oder nicht anonym) zu erwerben, bei denen die Pflege der Grabstätte durch die Gemeinde übernommen wird. Diese Bestattungsform ist zunächst nur auf dem Friedhof in Vettweiß möglich, hierzu wurde auf dem Erweiterungsteil ein neues Grabfeld eingerichtet. Auch Grabstätten für Erdbestattungen, bei denen die Pflege der Grabstätte der Gemeinde obliegt, werden auf dem Friedhof in Vettweiß in einem gesonderten Bereich ausgewiesen.


Grubenentleerung

Grubenentleerung 2010 zum Vergleich 2009
CSB-Wert bis 2.000 mg/l 44,97 Euro 29,10 Euro
CSB-Wert bis 30.000 mg/l 61,57 Euro 44,90 Euro
CSB-Wert über 30.000 mg/l 79,37 Euro 61,90 Euro

Auskünfte und Hilfestellung

zu Steuern, Kanalbenutzungsgebühren

Müllabfuhrgebühren, Bestattungswesen, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Tel. 02424/209-102

                

 

zu Abbuchung, Auskunft zu Ihrem Kassenkonto (Fälligkeiten, Reste, Überzahlungen)

Tel. 02424/209-251

oder 209-253

 

 





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