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Steuern, Gebühren, Beiträge

Grund- und Gewerbesteuer



2012 zum Vergleich 2011
Grundsteuer A
Hebesatz Hebesatz

landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke
210 v. H.  210 v. H. 




Grundsteuer B
Hebesatz Hebesatz

bebaute Flächen, Bauland 381 v. H.  381 v. H. 




Gewerbesteuer
Hebesatz Hebesatz


390 v. H.  390 v. H. 

Kanalanschluss und Kanalbenutzung



2012 zum Vergleich 2011
Kanalanschlussbeitrag
Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz

je m²
(Straßenfront x max. 40 Meter Tiefe)
6,64 Euro 6,64 Euro




Schmutzwassergebühr
Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz

je m³ Frischwasserabnahme 3,95 Euro 3,87 Euro




Niederschlagswassergebühr
Beitrags-/Gebührensatz Beitrags-/Gebührensatz

je m² Dachfläche, stark versiegelte Fläche 0,65 Euro 0,67 Euro

je m² schwach versiegelte Fläche 0,32 Euro 0,33 Euro

Müllabfuhrgebühren



Jahresgebühr 2012 zum Vergleich 2011
(je Gefäß/Jahr)      60 l Restmüll  112,34 Euro
131,67 Euro 

     90 l Restmüll  138,28 Euro
158,47 Euro 

   120 l Restmüll  164,22 Euro
185,27 Euro 

   240 l Restmüll  267,99 Euro
292,48 Euro 

 1.100 l Restmüll  1.011,62 Euro 
1.060,82 Euro 

   120 l Bioabfall  46,62 Euro
48,98 Euro 

   240 l Bioabfall 93,24 Euro
97,95 Euro 

amtlich zugelassener Restmüllsack   3,90 Euro
3,90 Euro 

amtlich zugelassener Bioabfallsack 2,80 Euro
2,80 Euro

Gebührenpflichtige Sperrgutsammlung 20,00 Euro
20,00 Euro

Straßenreinigung



2012 zum Vergleich 2011

Straßentyp/Reinigungsumfang Jahresgebühr je lfd. Meter Front Jahresgebühr je lfd. Meter Front
(je nach Straße) überörtliche Straße 0,68 Euro 0,63 Euro

örtliche Straße  0,71 Euro 0,66 Euro
  Winterdienst 1,49 Euro 0,65 Euro









Hundesteuer



2012 zum Vergleich 2011


(je Hund) (je Hund)

ein Hund   51,00 Euro   51,00 Euro

zwei Hunde    66,00 Euro   66,00 Euro

drei Hunde oder mehr    82,00 Euro   82,00 Euro

ein gefährlicher Hund 409,00 Euro 409,00 Euro

zwei oder mehr gefährliche Hunde 614,00 Euro 614,00 Euro

Hinweis zur Hundesteuer

Die erhöhte Hundesteuer ist für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) und Hunde der in § 10 LHundG NRW genannten Rassen zu zahlen, wenn diese nach Inkrafttreten der Hundesteuersatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.9.2000 in der Gemeinde Vettweiß angemeldet wurden.

Auf Antrag können alle gewerblich gehaltenen Hunde (z.B. Herdengebrauchshunde) von der Steuer befreit werden. Ebenso können alle Hunde, die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "a G" oder "H" besitzen) dienen, von der Steuer befreit werden. Für Hunde, die vom Tierheim Burgau übernommen werden, wird auf Antrag für ein Jahr keine Steuer erhoben.

Des Weiteren wird die Hundesteuer auf Antrag ermäßigt für:
a) Wachhunde zur Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
b) Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen,
c) Hunde, die als Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde verwendet werden und die vorgesehene Prüfung abgelegt haben und
d) Hunde von Sozialhilfeempfängern und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, jedoch nur für einen Hund.

Für gefährliche Hunde wird keine Ermäßigung oder Befreiung gewährt.

Sollten Sie Ihren Hund bisher noch nicht ordnungsgemäß an- bzw. abgemeldet haben, werden Sie gebeten, dies umgehend nachzuholen.
Verstöße gegen die Verpflichtung zur An- bzw. Abmeldung von Hunden können mit Bußgeld geahndet werden.

Bestattungswesen



2012 zum Vergleich 2011

Reihengrab (private Pflege) 780,00 Euro    710,00 Euro

Reihengrab (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 2.340,00 Euro 2120,00 Euro

Einzelwahlgrab 2.190,00 Euro 1.990,00 Euro

Doppelwahlgrab 4.380,00 Euro 3.980,00 Euro

Urnenreihengrab (private Pflege)    620,00 Euro    570,00 Euro

Urnenreihengrab (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 2.490,00 Euro 2.260,00 Euro

Aschenbeisetzung ohne Urne (pflegefrei, anonym/nicht anonym) 2.490,00 Euro 2.260,00 Euro

Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen 2.340,00 Euro 2.120,00 Euro

Kindergrab    650,00 Euro    590,00 Euro





Benutzung der Leichenhalle   176,00 Euro   144,00 Euro





Grabaushub für Erdbestattung (Verstorbene bis 5 J.) 152,00 Euro 152,00 Euro

Grabaushub für Erdbestattung (Verstorbene über 5 J.) 363,00 Euro 363,00 Euro

Grabaushub für Urnenbestattung 130,00 Euro 130,00 Euro

Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 119,00 Euro 119,00 Euro

Zuschlag Grabaushub bei Samstagsbestattungen 74,00 Euro 74,00 Euro





Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen     50,00 Euro     50,00 Euro





Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle    370,00 Euro    200,00 Euro

Beseitigung von Urnengräbern/Kindergräbern    105,00 Euro    100,00 Euro
       

Hinweise zum Bestattungswesen

Mit Beginn des Jahres 2008 wurden in der Gemeinde Vettweiß neue Bestattungsformen eingeführt. Nun ist es möglich, Urnenwahlgräber für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zu erwerben, in denen bis zu 2 Urnen bestattet werden können. Die Möglichkeit der Urnenbestattung in Wahlgräbern für Erdbestattungen besteht weiterhin (bis zu 2 Urnen je Grabstelle). Des Weiteren ist es nun möglich, Reihengräber für Aschenbeisetzungen (mit oder ohne Urne, anonym oder nicht anonym) zu erwerben, bei denen die Pflege der Grabstätte durch die Gemeinde übernommen wird. Diese Bestattungsform ist zunächst nur auf dem Friedhof in Vettweiß möglich, hierzu wurde auf dem Erweiterungsteil ein neues Grabfeld eingerichtet. Auch Grabstätten für Erdbestattungen, bei denen die Pflege der Grabstätte der Gemeinde obliegt, werden auf dem Friedhof in Vettweiß in einem gesonderten Bereich ausgewiesen.


Grubenentleerung



2012 zum Vergleich 2011

CSB-Wert bis 2.000 mg/l 30,03 Euro 42,69 Euro

CSB-Wert bis 30.000 mg/l 46,63 Euro 59,29 Euro

CSB-Wert über 30.000 mg/l 64,43 Euro 77,09 Euro

Auskünfte und Hilfestellung

zu Steuern, Kanalbenutzungsgebühren

Müllabfuhrgebühren, Bestattungswesen, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren

Tel. 02424/209-102

                

 

zu Abbuchung, Auskunft zu Ihrem Kassenkonto (Fälligkeiten, Reste, Überzahlungen)

Tel. 02424/209-251

oder 209-253

 

 





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