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Gemeinde Vettweiß

Gebührenübersicht

Erläuterung der anfallenden Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung und die wichtigsten aktuellen Gebührensätze.

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden öffentlich-rechtliche Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Das bedeutet, das für alle Leistungen der Friedhofsverwaltung (Erwerb/Wiedererwerb einer Grabstätte, Grabaushub anlässlich einer Beisetzung, Nutzung der Leichenhalle, etc.) Gebühren zu zahlen sind.

Im Rahmen einer Beisetzung entstehen neben den Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte auch Gebühren für den Grabaushub und eventuell für die Nutzung der Leichenhalle.

Die wichtigsten aktuellen Gebührensätze sind nachfolgend aufgelistet. Die Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte beziehen sich immer auf den Nutzungszeitraum von 30 Jahren.

Grabnutzungsgebühren

Reihengrab für Erdbestattung (private Pflege)

1.090,00 € 

Anonymes Reihengrab für Erdbestattung

2.180,00 €

Urnenreihengrab (private Pflege)

  880,00 €

Anonymes Urnenreihengrab

1.310,00 €

Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrab

  990,00 €

Einzelwahlgrab für Erdbestattung

2.250,00 €

Doppelwahlgrab für Erdbestattung

4.500,00 € 

Einzelwahlgrab für Erdbestattung als Rasengrab

2.400,00 €

Einzelwahlgrab für Erdbestattungen

in einem gestalteten Wahlgrabfeld

3.000,00 €

Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen

1.800,00 €

Urnenwahlgrab als Rasengrab

2.160,00 €

Urnenwahlgrab in gestaltetem Urnenhochbeet

2.160,00 €

Urnenwahlgrab als Baumgrab

2.160,00 € 

Kindergrab

800,00 €

sonstige Gebühren:

Benutzung der Leichenhalle

   146,00 €

Grabaushub für Erdbestattung 

   607,00 €

Grabaushub für Urnenbestattung

   280,00 €

Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne

   95,00 €

Zuschlag Grabaushub bei Samstagsbestattungen

   179,00 €

Gebühr für das Aufstellen von Berechtigungskarten
für Steinmetze,  Gärtner u.a.

   30,00 €

Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen

   50,00 €

Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist (pro Jahr und Stelle)

   50,00 €

Gebühr für die Ausgrabung von Urnen

  179,00 €

Gebühr für die Ausgrabung von Särgen

           952,00 €

Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle

  571,00 €

Beseitigung von Urnengräbern

  143,00 €

Beseitigung von Kindergräbern

  214,00 €

Wahlgrabstätten für Erdbestattung sind auch als mehrstellige Grabstätten möglich. Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr eines einstelligen Wahlgrabes multipliziert mit der Anzahl der Grabstellen. Bei Wahlgrabstätten besteht nach dem Ablauf der Nutzungszeit die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um 10, 20, oder 30 Jahre zu verlängern. Bei einer erneuten Bestattung in einem bestehenden Wahlgrab muss das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ende der Ruhezeit des zuletzt Beigesetzten verlängert werden. Wird das Nutzungsrecht um weniger als 30 Jahre verlängert, werden die Gebühren entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten erhoben.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Vettweiß