Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden öffentlich-rechtliche Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
Das bedeutet, das für alle Leistungen der Friedhofsverwaltung (Erwerb/Wiedererwerb einer Grabstätte, Grabaushub anlässlich einer Beisetzung, Nutzung der Leichenhalle, etc.) Gebühren zu zahlen sind.
Im Rahmen einer Beisetzung entstehen neben den Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte auch Gebühren für den Grabaushub und eventuell für die Nutzung der Leichenhalle.
Die wichtigsten aktuellen Gebührensätze sind nachfolgend aufgelistet. Die Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte beziehen sich immer auf den Nutzungszeitraum von 30 Jahren.
Grabnutzungsgebühren
Reihengrab für Erdbestattung (private Pflege) |
1.090,00 € |
Anonymes Reihengrab für Erdbestattung |
2.180,00 € |
Urnenreihengrab (private Pflege) |
880,00 € |
Anonymes Urnenreihengrab |
1.310,00 € |
Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrab |
990,00 € |
Einzelwahlgrab für Erdbestattung |
2.250,00 € |
Doppelwahlgrab für Erdbestattung |
4.500,00 € |
Einzelwahlgrab für Erdbestattung als Rasengrab |
2.400,00 € |
Einzelwahlgrab für Erdbestattungen in einem gestalteten Wahlgrabfeld |
3.000,00 € |
Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen |
1.800,00 € |
Urnenwahlgrab als Rasengrab |
2.160,00 € |
Urnenwahlgrab in gestaltetem Urnenhochbeet |
2.160,00 € |
Urnenwahlgrab als Baumgrab |
2.160,00 € |
Kindergrab |
800,00 € |
sonstige Gebühren:
Benutzung der Leichenhalle |
146,00 € |
Grabaushub für Erdbestattung |
607,00 € |
Grabaushub für Urnenbestattung |
280,00 € |
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne |
95,00 € |
Zuschlag Grabaushub bei Samstagsbestattungen |
179,00 € |
Gebühr für das Aufstellen von Berechtigungskarten |
30,00 € |
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen |
50,00 € |
Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist (pro Jahr und Stelle) |
50,00 € |
Gebühr für die Ausgrabung von Urnen |
179,00 € |
Gebühr für die Ausgrabung von Särgen |
952,00 € |
Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle |
571,00 € |
Beseitigung von Urnengräbern |
143,00 € |
Beseitigung von Kindergräbern |
214,00 € |
Wahlgrabstätten für Erdbestattung sind auch als mehrstellige Grabstätten möglich. Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr eines einstelligen Wahlgrabes multipliziert mit der Anzahl der Grabstellen. Bei Wahlgrabstätten besteht nach dem Ablauf der Nutzungszeit die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um 10, 20, oder 30 Jahre zu verlängern. Bei einer erneuten Bestattung in einem bestehenden Wahlgrab muss das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ende der Ruhezeit des zuletzt Beigesetzten verlängert werden. Wird das Nutzungsrecht um weniger als 30 Jahre verlängert, werden die Gebühren entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten erhoben.