Erläuterung der einzelnen Grabarten
Reihengrabstätten/Wahlgrabstätten
Reihengrabstätten werden „der Reihe nach“ vergeben, hier können die Angehörigen nicht über den Standort der Grabstätte entscheiden. Darüber hinaus ist die Nutzungszeit bei Reihengrabstätten festgeschrieben, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei Wahlgrabstätten können sich die Angehörigen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten einen Standort aussuchen. Das Nutzungsrecht für Wahlgrabstätten kann nach Ablauf verlängert werden.
Grabstätte für Erdbestattung/Urnengrab
Des Weiteren wird unterschieden zwischen Grabstätten für Erdbestattung und Urnengräbern. Grabstätten für Erdbestattung sind für die Bestattung von Särgen gedacht, Urnengräber für die Beisetzung von Urnen. In Wahlgrabstätten für Erdbestattung können zusätzlich zu einem Sarg auch Urnen beigesetzt werden.
Pflegefreie Angebote
Als Alternative zu den „klassischen“ Grabarten, bei denen die Angehörigen die Pflege der Grabstätte übernehmen, gibt es auch Angebote, die für die Angehörigen pflegefrei sind. Auf unseren Friedhöfen werden derzeit die Grabarten Rasengrab und Baumgrab als pflegefreie Grabarten angeboten.
Reihengrabstätten für Erdbestattung
In einer Reihengrabstätte für Erdbestattung kann ein Sarg beigesetzt werden. Es erfolgt eine fortlaufende Vergabe der Grabstätten „der Reihe nach“, bezüglich der Lage haben die Angehörigen keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung nicht möglich.
Die Anschaffung des Grabmals sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen).
Diese Grabart ist auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar.
Wahlgrabstätte für Erdbestattung
Auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet gibt es sowohl einstellige als auch mehrstellige Wahlgrabstätten für Erdbestattung. Die mehrstelligen Grabstätten sind meist als Doppelgrab angelegt, es gibt aber auch viele dreistellige Wahlgräber und einige Grabstätten mit 4 oder mehr Stellen. Mehrstellige Wahlgrabstätten werden oft als Familiengrabstätten genutzt und daher häufig auch so bezeichnet.
In einer Wahlgrabstätte für Erdbestattung kann pro Stelle ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht bei diesen Grabstätten die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen pro Grabstelle beizusetzen.
Im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können die Angehörigen die Lage der Grabstätte frei wählen.
Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich.
Die Anschaffung des Grabmals sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen).
Diese Grabart ist auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar.
Wahlgrabstätte für Erdbestattung als Rasengrab
Bei Rasengräbern für Erdbestattung handelt es sich um Grabstätten, die für die Angehörigen pflegefrei sind.
Abweichend von der Abbildung rechts sollen die Grabstätten auf unseren Friedhöfen so angelegt werden, dass das Grabmal in einem schmalen Pflanzstreifen mit umlaufender Mähkante aufgestellt wird.
In einer Wahlgrabstätte für Erdbestattung als Rasengrab kann pro Stelle ein Sarg beigesetzt werden. Rasengräber können als ein- oder zweistellige Grabstätten erworben werden.
Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich.
Die Anschaffung des Grabmals erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen). Die Herrichtung und Pflege der Grabstätte (Rasenfläche und Pflanzstreifen) erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Für diese Grabart werden in Kürze die ersten Felder eingerichtet. Grundsätzlich können Sie aber auch jetzt schon ein Rasengrab wählen, bitte sprechen Sie hierzu direkt die Friedhofsverwaltung an. Die Grabart wird auf mehreren Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar sein.
Kindergrabstätte für Erdbestattung
In einer Kindergrabstätte für Erdbestattung kann ein Kindersarg beigesetzt werden.
Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 25 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich.
Die Anschaffung des Grabmals sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen).
Diese Grabart ist auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar.
Pflegefreie Grabart Urnenhochbeet
Seit 2017 ist auf dem Friedhof Vettweiß das gestaltete Grabfeld „Urnenhochbeet“ fertiggestellt.
Hierbei handelt es sich um Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen. Der Nutzungsberechtigte erwirbt jeweils eine einstellige Grabstätte mit der Möglichkeit , dort bis zu zwei Urnen beizusetzen. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren, danach ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Für die Angehörigen/Nutzungsberechtigten sind die Grabstätten pflegefrei, das heißt, die Einrichtung und die Pflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen. Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung eines Schriftzuges auf der Mauer des Hochbeetes. Die Anbringung des Schriftzuges erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten.
Urnenreihengrabstätte
In einer Urnenreihengrabstätte kann eine Urne beigesetzt werden. Es erfolgt eine fortlaufende Vergabe der Grabstätten „der Reihe nach“, bezüglich der Lage haben die Angehörigen keine Wahlmöglichkeit. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung nicht möglich. Die Anschaffung des Grabmals sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen). Diese Grabart ist auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar.
Urnenwahlgrabstätte
Auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet werden Urnenwahlgrabstätten ausschließlich als einstellige Grabstätten angeboten. Pro Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich. Die Anschaffung des Grabmals sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen). Diese Grabart ist auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar.
Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab
Bei Rasengräbern für Urnenbeisetzungen handelt es sich um Grabstätten, die für die Angehörigen pflegefrei sind. Urnenwahlgrabstätten werden auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet ausschließlich als einstellige Grabstätten angeboten. Pro Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich. Abweichend von der Abbildung ist bei den Grabstätten auf unseren Friedhöfen kein einheitliches Grabmal vorgeschrieben. Für jede Grabstätte besteht die Möglichkeit der individuellen Gestaltung des Grabmals. Die Anschaffung des Grabmals erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Angehörigen). Die Herrichtung und Pflege der Grabstätte (Rasenfläche und Pflanzstreifen) erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Für diese Grabart werden in Kürze die ersten Felder eingerichtet. Grundsätzlich können Sie aber auch jetzt schon ein Rasengrab wählen, bitte sprechen Sie hierzu direkt die Friedhofsverwaltung an. Die Grabart wird auf mehreren Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar sein.
Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab
Bei Baumgräbern für Urnenbeisetzungen handelt es sich um Urnenwahlgrabstätten, die an einem Baum angelegt sind. Diese Grabstätten sind für die Angehörigen pflegefrei. Urnenwahlgrabstätten werden auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet ausschließlich als einstellige Grabstätten angeboten. Pro Grabstätte können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Nutzungszeit ist eine Verlängerung möglich. An jedem Baum werden Gedenktafeln aufgestellt, auf denen dann für jeden dort beigesetzten Verstorbenen eine Namenstafel angebracht wird. Die Kosten für die Namenstafel sind zusätzlich zu den Grabnutzungsgebühren von den Nutzungsberechtigten (Angehörigen) zu tragen. Die Anschaffung der Gedenktafeln und Namenstafeln sowie die Herrichtung und Pflege der Grabstätte (Rasenfläche und Ablagefläche für Blumen) erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Auf den Friedhöfen in Disternich, Froitzheim, Ginnick, Kelz und Vettweiß sind bereits Bäume für Baumgräber vorhanden. In Kelz, Vettweiß und Disternich haben bereits Beisetzungen stattgefunden, hier wird in Kürze die endgültige Gestaltung der Flächen und die Aufstellung der Gedenktafeln abgeschlossen sein. Auf anderen Friedhöfen soll zeitnah die Einrichtung weiterer Baumgräber folgen. Sofern auf dem Friedhof in Ihrem Ortsteil noch keine Baumgräber eingerichtet sind, sprechen Sie bei Bedarf bitte direkt die Friedhofsverwaltung an. Die Grabart wird voraussichtlich auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet verfügbar sein.
Anonyme Reihengrabstätten für Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
In einer anonymen Reihengrabstätte für Erdbestattung kann ein Sarg beigesetzt werden, in einer anonymen Urnenreihengrabstätte eine Urne. Die festgelegte Ruhefrist beträgt jeweils 30 Jahre. Es erfolgt eine fortlaufende Vergabe der Grabstätten „der Reihe nach“, bezüglich der Lage haben die Angehörigen keine Wahlmöglichkeit. Eine anonyme Beisetzung kann nur dann erfolgen, wenn der Verstorbene dies durch eine Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Die Verfügung ist der Friedhofsverwaltung vor der Beisetzung im Original vorzulegen. Die Erklärung der Angehörigen, dass der Verstorbene eine anonyme Beisetzung gewünscht hat, ist nicht ausreichend. Bei anonymen Beisetzungen ist die Anwesenheit der Angehörigen nicht möglich. Die Herrichtung und Pflege der Grabstätte (Rasenfläche) wird ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Das Ablegen von Blumenschmuck ist nicht zulässig, ebenso ist es nicht zulässig, die Grabstätte durch ein Grabmal zu kennzeichnen. Für diese Form der Bestattung existiert ein Grabfeld auf dem Friedhof in Vettweiß.