Was erledigt die Schiedsperson?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren (Schiedsverfahren) über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre durchgeführt. Zur Durchführung der Verfahren werden durch die zuständigen Amtsgerichte auf Vorschlag der Städte und Gemeinden Schiedspersonen ernannt, die nicht Recht sprechen, wie beispielsweise ein Richter, sondern versuchen, die betroffenen Parteien auf gütliche Weise wieder zusammenzuführen. Liegt also ein solcher Fall vor, dann wenden Sie sich hilfesuchend an die Schiedsperson in der Gemeinde Vettweiß.
Herr Hans-Josef Peters
Schiedsperson
Kontakt
Ort
Herr Albert Müller
stellvertretende Schiedsperson
Kontakt
Ort