Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung erlassen, die am 02. November 2020 in Kraft tritt.
Die Dienst- und Handwerksleistungen werden in § 12 geregelt.
Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung erlassen, die am 02. November 2020 in Kraft tritt.
Die Dienst- und Handwerksleistungen werden in § 12 geregelt.