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Gemeinde Vettweiß

Die Teilnahme der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an der Europawahl

Die Europawahl ist eine weitere demokratische Wahl, bei der Bürgerinnen und Bürger aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit haben, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen. Ein herausragendes Merkmal dieser Wahl ist die Tatsache, dass Unionsbürger in ihrem Aufenthaltsland an der Wahl teilnehmen können, sofern sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und einen entsprechenden Antrag stellen. Nach den europäischen Rechtsvorschriften variieren diese Anforderungen je nach Mitgliedsstaat.  In der Bundesrepublik Deutschland wird im Moment über entsprechende Bekanntmachungen auf das Recht hingewiesen. Die Bekanntmachung ist über die Internetseite der Gemeinde Vettweiß aufrufbar. Die weiteren Informationen zur Wahl führen auch zu den jeweiligen Antragsvordrucken. 

Die Teilnahme von Unionsbürgern an der Europawahl in ihrem Wohnsitzland unterstreicht die grundlegende Idee der europäischen Integration und fördert die demokratische Legitimität des Europäischen Parlaments. Durch die Möglichkeit für Unionsbürger, an diesem Prozess teilzunehmen, wird die Vielfalt und Einheit der europäischen Bevölkerung symbolisiert und gestärkt. Somit wird die aktive Beteiligung an der Gestaltung der EU-Politik gewährleistet. 

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