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Gemeinde Vettweiß

9. Satzung vom 19.02.2019 Friedhofsgebühren

9. Satzung vom 19.02.2016 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom 18.02.2016 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 § 5 Gebührentarif Absatz 6 erhält folgende Fassung:

(6) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:

Benutzung der Leichenhalle 183,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre 300,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre 340,00 €
Grabaushub für Urnenbeisetzungen 120,00 €
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 180,00 €
Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen 90,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 €
Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,-- €
Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,-- €
Gebühr für die Ausgrabung von Särgen 1.430,00 €
Gebühr für die Ausgrabung von Urnen 120,00 €
Gebühr für die Beseitigung von Erdgrabstätten, je Stelle 240,00 €
Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 90,00 €

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 9. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 9. Satzung vom 19.02.2016 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Vettweiß, 19.02.2016
gez. Kunth Bürgermeister

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