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Gemeinde Vettweiß

Abmeldung

Nebenwohnsitz, Wegzug ins Ausland

Beschreibung

Umzug ins Bundesgebiet:
Bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes ist keine Abmeldung erforderlich. Es muss lediglich eine Anmeldung in bei der neuen Wohnsitzgemeinde erfolgen. Die Abmeldung am alten Wohnort wickeln die Behörden unter sich ab.

Umzug ins Ausland / Zweitwohnung:
Bei Umzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung hat die Abmeldung innerhalb einer Woche stattzufinden.

Die Abmeldung muss persönlich oder durch die Vorsprache eines bevollmächtigten Vertreters beim Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis und Reisepass (sofern vorhanden) mitzugeben.

Hierzu ist zudem das Abmeldeformular auszufüllen (s. u. Link und Downloads) 

Erläuterungen und Hinweise