Details
Dokumente
Zudem ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Antragstellerin/des Antragstellers beizubringen.
Bei Minderjährigen kann auch die gesetzliche Vertretungsperson den Antrag stellen.
Bei Führungszeugnissen für Behörden ist die genaue Anschrift sowie Zweck und Aktenzeichen mitzubringen, da das Führungszeugnis direkt zur Behörde gesandt wird.
Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen, beizubringen.
Gebühren
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € ist bei der Beantragung zu entrichten.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
---|---|---|
Frau Andrea Winkelmann | 02424 209210 | |
Frau Denise Winkler | 02424 209209 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
Links und Downloads
- Terminvereinbarung online buchen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit dem elektronischen Personalausweis besteht seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
- Flyer: Das neue FührungszeugnisPDF-Datei236,57 kB