Beschreibung
Die Gültigkeit des bisherigen Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- persönliche Vorsprache ab 6 Jahren
- bei der Beantragung für Personen unter 18 Jahren, muss ein Erziehungsberechtigter zugegen sein
- bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass,
falls nicht vorhanden, Geburts-, oder Heiratsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Fotomustertafel)