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Gemeinde Vettweiß

Reisepass (elektronischer Reisepass)

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Den Onlinetermin vereinbaren Sie unter "Links und Download".

Beschreibung

Die Gültigkeit des bisherigen Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

- persönliche Vorsprache
- bei der Beantragung für Personen unter 18 Jahren, muss ein   Erziehungsberechtigter zugegen sein
- bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass,
 falls nicht vorhanden, Geburts-, oder Heiratsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Fotomustertafel)

Erläuterungen und Hinweise