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Gemeinde Vettweiß

Widerspruch und Einwilligung zu Melderegisterauskünften

nach dem Meldegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW)

Beschreibung

Betroffene haben ein Widerspruchsrecht gegen

- die Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und sonstigen Trägern von Wahlvorschlägen, insbesondere Wählergruppen, im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeister- und Landratswahlen,

- die Weitergabe von Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden,

- die Weitergabe von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn sie als Familienangehöriger (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden,

- die Erteilung von Melderegisterauskünften an Private über das Internet.

Nur mit der Einwilligung darf die Meldebehörde

- Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen,

- Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln.

Ein entsprechendes Formular hält die Meldebehörde bereit bzw. kann von den Internetseiten der Gemeinde Vettweiß herunter geladen werden. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

Erläuterungen und Hinweise