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Gemeinde Vettweiß

Namensänderung

Beschreibung

Folgende Anträge auf Namensänderungen können beim Vorliegen der Voraussetzungen beim Standesamt abgegeben werden:

  • Namensänderungen im Zusammenhang mit einer Eheschließung
  • Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe
  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Namensänderungen für Kinder 
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
  • Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)
  • Namenserklärungen nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG
  • Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Ausländern, Eingebürgerten, Vertriebenen und Spätaussiedlern sowie deren Abkömmlingen und Ehegatten

Der Vor- oder Familienname eines deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine andere Möglichkeit (z.B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt) nicht besteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vom Standesamt vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Erläuterungen und Hinweise