Inhalt anspringen

Gemeinde Vettweiß

Sterbefall

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, zur Beurkundung angezeigt werden. Zur mündlichen Anzeige eines Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, sowie jede andere Person, die beim Tod zugegen war.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.

Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.

Erläuterungen und Hinweise