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Gemeinde Vettweiß

eID-Karte für Europäische Unionsbürger

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Beschreibung

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.  
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich.
Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.

Weiterer Ablauf:
Die eID-Karte wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird. Bei der Beantragung der eID-Karte können Sie angeben, ob Sie den Brief zu Ihrer Anschrift erhalten wollen oder ob der Brief zur Ausweisbehörde übersandt werden soll.

 

Erläuterungen und Hinweise