Beschreibung
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
Eine Neubeantragung wegen Eheschließung ist frühestens 8 Wochen vor der Heirat möglich.
Bitte legen Sie dazu die Bestätigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vor.
Weiterer Ablauf:
Die eID-Karte wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Produktion dauert ca. 4 – 6 Wochen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen einen Brief, in dem Ihnen PIN, PUK und das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion mitgeteilt wird. Bei der Beantragung der eID-Karte können Sie angeben, ob Sie den Brief zu Ihrer Anschrift erhalten wollen oder ob der Brief zur Ausweisbehörde übersandt werden soll.