Beschreibung
Wer erhält eine Urkunde?
Gemäß § 62 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Wie erhalte ich eine Urkunde?
Sie erhalten Ihre Urkunde durch persönliche Vorsprache, schriftliche Anforderung beim entsprechenden Standesamt oder online unter untenstehendem Link (Links und Downloads).