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Gemeinde Vettweiß

Urkunden und Urkundenservice

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus: - aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke - Eheurkunden - Lebenspartnerschaftsurkunden - Geburtsurkunden - Sterbeurkunden

Den Onlinetermin vereinbaren Sie unter "Links und Downloads".

Beschreibung

Wer erhält eine Urkunde?
Gemäß § 62 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes (PStG) sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Wie erhalte ich eine Urkunde?

Sie erhalten Ihre Urkunde durch persönliche Vorsprache, schriftliche Anforderung beim entsprechenden Standesamt oder online unter untenstehendem Link (Links und Downloads).

Erläuterungen und Hinweise